Gründungssicherheit

Da Gründungsschäden bis zum Totalverlust eines Bauwerkes führen können, muss die Gründungssicherheit eines Bauwerkes mit Baubeginn nachgewiesen werden.

Die Gründungssicherheit bezeichnet die statische Situation der Ruhe eines Baukörpers, bei dem sowohl die Standsicherheit, als auch die Lagesicherheit gewährleistet ist.

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